JAW Advocaten verwendet klare, transparente und angemessene Preise. Bevor wir den Auftrag annehmen, werden wir die erwarteten Kosten mit Ihnen besprechen, damit Sie genau wissen, welche Kosten Sie erwarten können. Abhängig von der Größe und Art Ihres Falles und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit können Sie sich für einen Stundensatz, eine Festpreisvereinbarung oder eine Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung entscheiden. Wir führen auch Fälle durch, die auf finanzierter Rechtshilfe in verschiedenen Rechtsbereichen beruhen. Rechtshilfeversicherung und Ihr Recht auf freie Wahl des Anwalts Haben Sie eine Rechtshilfeversicherung, beispielsweise bei DAS, ARAG oder Interpolis?Sie müssen sich nicht mit „Rechtsbeistand in Form von Sachleistungen“ zufrieden geben. Aus dem europäischen Recht folgt, dass Sie in Verfahren frei wählen können, wen Sie als Anwalt unterstützen können. Dies gilt in fast allen Fällen. In der Rechtssache DAS / Sneller (EuGH, 7. November 2013, C-442/12) hat der Gerichtshof bestätigt . Sie können Ihren Anwalt selbst auswählen und können nicht durch Ihre Rechtsschutzversicherung wie DAS, ARAG oder Interpolis unfair eingeschränkt werden. Über diesen externen Link können Sie mehr darüber lesen. Überprüfen Sie in Ihrer Police, ob Sie über Ihre Rechtsschutzversicherung Anspruch auf freie Wahl des Anwalts haben. Sie können Ihren eigenen Fachanwalt auswählen und müssen sich nicht mit dem oft weniger erfahrenen Anwalt Ihres Rechtsanwaltsversicherers zufrieden geben. Dies ist ein absolutes Recht, das der Versicherer Ihnen bei (bevorstehenden) Gerichtsverfahren nicht verweigern kann. Möchten Sie mehr wissen? Die Consumers Association hat einen ausführlichen Artikel über geschrieben freie Wahl des Anwalts. Hier finden Sie auch eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsschutzversicherer. Finanzierte Prozesskostenhilfe Wenn Sie nur über begrenzte Einkünfte und Vermögenswerte verfügen, können Sie sich für eine finanzierte Prozesskostenhilfe qualifizieren, die auch als Zusatz bezeichnet wird. Abhängig vom (gemeinsamen) Einkommen im Bezugsjahr zahlen Sie einen persönlichen Beitrag. Weitere Informationen zum persönlicher Beitrag oder die Bedingungen für finanzierte Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Website des Legal Aid Board: www.rvr.org