In Kürze
Wenn Sie nach dem Kauf einer Immobilie einen versteckten Mangel entdecken, für den Sie den Verkäufer haftbar machen wollen, ist es wichtig, dass Sie sofort Maßnahmen ergreifen.
Im Einzelnen…
Klagen für versteckte Mängel
Wenn Sie nach dem Kauf einer Immobilie einen versteckten Mangel entdecken, für den Sie den Verkäufer haftbar machen wollen, ist es wichtig, dass Sie sofort Maßnahmen ergreifen.
Die Wiedergutmachung des Schadens gegenüber dem Verkäufer ist ein Prozess, der aus mehreren Schritten besteht, und wir werden dies kurz besprechen.
I Den versteckten Fehler melden
Laut Gesetz müssen Sie dies innerhalb einer „kompetenten“ Frist melden, was bedeutet, dass Sie dem Verkäufer den Mangel so schnell wie möglich nach seiner Entdeckung melden. Aus der Rechtspraxis lässt sich ableiten, dass „angemessene Frist“ bedeutet, dass Sie den Mangel innerhalb weniger Monate melden müssen. Als Richtlinie können Sie dem Verkäufer Ihren versteckten Mangel innerhalb von zwei Monaten melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen müssen, dass Sie die Beanstandung rechtzeitig gemeldet haben, und dass die Beanstandung daher dem Verkäufer schriftlich (und vorzugsweise per Einschreiben) gemeldet werden muss.
II Inverzugsetzung an den Verkäufer
Sie müssen dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Mangel vor Ort zu besichtigen, und Sie müssen ihm die Gelegenheit geben, den versteckten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Wenn der Verkäufer und Sie zu einer Vereinbarung kommen, ist es ratsam, die Vereinbarungen ordnungsgemäß zu dokumentieren und vor der Unterzeichnung Rechtsberatung einzuholen.
Wenn der Verkäufer nicht auf Ihre Beschwerde reagiert und Sie sich leider nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können, müssen Sie ihn für säumig erklären. Sie schreiben per Einschreiben eine Inverzugsetzung an den Verkäufer, in der Sie den Verkäufer auffordern, den Schaden innerhalb einer angemessenen Frist (zwei Wochen) zu beheben. Wenn Sie nicht auf die Reparatur warten können (der Mangel muss sofort behoben werden), können Sie stattdessen eine Entschädigung verlangen. Als Käufer haben Sie jedoch die Pflicht, den (Folge-)Schaden des verborgenen Mangels so weit wie möglich zu begrenzen (durch eine Notreparatur). Die Kosten hierfür können Sie beim Verkäufer geltend machen.
III Rechtliche Verfahren
Wenn die Inverzugsetzung erfolglos bleibt, können Sie ein gerichtliches Verfahren gegen den Verkäufer einleiten, in dem Sie verschiedene Ansprüche geltend machen können. Dies hängt von der konkreten Situation ab, und Sie können die Immobilienfachkenntnisse von JAW Advocaten gut nutzen:
I – Einhaltung der Vorschriften
Dies bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel behebt, wobei er selbst bestimmt, durch wen und wie er dies tut
II – Schadloshaltung
Sie beanspruchen Ersatz des Schadens, den Sie aufgrund des versteckten Mangels erlitten haben, von dem Sie selbst nicht wissen konnten und der bei einer Bauinspektion nicht aufgedeckt wurde. Stellt das Gericht fest, dass Sie als Käufer Ihrer Untersuchungspflicht nicht vollständig nachgekommen sind, kann dies dazu führen, dass die Entschädigung vom Gericht begrenzt wird.
III – auflösen
Die Auflösung des Kaufvertrags bedeutet, dass der Verkäufer das Haus zurückerhält und den Kaufpreis an den Käufer zurückzahlt. Es hängt zum Teil vom Kaufvertrag ab, ob dies rechtlich möglich ist. Viele Verträge enthalten eine Klausel, die eine Auflösung unmöglich macht. Wenn eine vollständige Auflösung nicht möglich ist, kann in einigen Fällen eine Teilauflösung gefordert werden.
IV – Stornierung des Kaufvertrags
Laut Gesetz können Sie Verträge auf der Grundlage des Rechtsbegriffs des Irrtums kündigen. Fehler bedeutet, dass Sie Dinge falsch dargestellt haben. Diese Falschdarstellung muss so schwerwiegend sein, dass Sie bei richtiger Einschätzung den Vertrag nicht geschlossen hätten. Wenn Sie als Käufer Ihrer Untersuchungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind, können Sie sich nicht erfolgreich auf Fehler berufen.
Wenn Sie sich entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten, raten wir Ihnen, die Hilfe eines der Immobilienspezialisten von JAW Advocaten in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich daher bitte direkt an uns wenn Sie einen versteckten Mangel entdeckt haben und eine diesbezügliche Klage in Betracht ziehen.
Verantwortlicher Anwalt:
Gerichtsbarkeit