In Kürze
Wenn Sie (möglicherweise) als Verdächtiger (oder in einigen Fällen als Zeuge) von einem Ermittlungsdienst, einem Vorgesetzten oder einem Richter (Kommissar) angehört werden, ist es sehr sinnvoll, dass ein Rechtsbeistand Ihnen vor dieser Befragung rechtlichen Beistand gewährt. Eine unbedachte Aussage kann für den Verdächtigen / Zeugen selbst oder für Dritte schwerwiegende Folgen haben.
Im Einzelnen…
Wenn Sie (möglicherweise) als Verdächtiger (oder in einigen Fällen als Zeuge) von einem Ermittlungsdienst, einem Vorgesetzten oder einem Richter (Kommissar) angehört werden, ist es sehr sinnvoll, dass ein Rechtsbeistand Ihnen vor dieser Befragung rechtlichen Beistand gewährt. Eine unbedachte Aussage kann für den Verdächtigen / Zeugen selbst oder für Dritte schwerwiegende Folgen haben.
Es ist äusserst wichtig, dass sich ein potenzieller Verdächtiger oder Zeuge während einer Befragung über seine Rechte und Pflichten im Klaren ist. Beispielsweise ist eine Person nur dann zur Aussage verpflichtet, wenn sie von einem Richter dazu vorgeladen wird. Sie sind nicht verpflichtet, bei einer Vernehmung durch die Polizei, den FIOD und andere Ermittlungsdienste zu kooperieren.
Bei behördlichen Ermittlungen oder Ermittlungen im Zusammenhang mit dem WED kann in einigen Fällen eine Auskunftspflicht bestehen. Es gibt auch wichtige Punkte, die bei einer Befragung beachtet werden müssen.
Ein guter Rat ist auch wichtig, wenn Sie sich auf Ihr Recht zur Verschwiegenheit oder Nichtoffenlegung berufen wollen. Es ist oft ratsam, sich auf das Recht zu berufen, die Aussage zu verweigern. In vielen Strafsachen ist die Entscheidung, ob man eine Erklärung abgibt oder nicht, eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen im gesamten Prozess.
Verhindern Sie, dass Ihre Rechtsposition geschwächt wird, indem Sie unvorbereitet an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen. Nehmen Sie deshalb bitte direkten Kontakt mit JAW Advocaten auf, wenn Sie Unterstützung bei einer Zeugenvernehmung wünschen.
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