In Kürze
Wir erhalten regelmäßig Fragen zur Zwangsvollstreckung durch die Bank aufgrund einer Hypothekenschuld, auf die Rückstände entstanden sind. Wenn die Bank von ihren Vollstreckungsbefugnissen Gebrauch machen will, ist es wichtig, rasch fachkundige Hilfe beizuziehen. Als Pfändungs- und Vollstreckungsspezialisten kennen wir die Möglichkeiten, um für Sie die Aufhebung oder den Aufschub der Vollstreckung zu veranlassen.
Im Einzelnen…
Wir erhalten regelmäßig Fragen zur Zwangsvollstreckung durch die Bank aufgrund einer Hypothekenschuld, auf die Rückstände entstanden sind. Wenn die Bank von ihren Vollstreckungsbefugnissen Gebrauch machen will, ist es wichtig, rasch fachkundige Hilfe beizuziehen. Als Pfändungs- und Vollstreckungsspezialisten kennen wir die Möglichkeiten, um für Sie die Aufhebung oder den Aufschub der Vollstreckung zu veranlassen. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass auch andere Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung eine Rolle spielen können, und wir werden dies für Sie inventarisieren.
Bereitwillige Zwangsvollstreckung durch Hypothekenbank
Ist ein Hypothekardarlehensnehmer von Rechts wegen mit der fristgerechten Zahlung der Hypothekenzahlungen in Verzug, hat der erste Hypothekengeber (häufig die Hypothekenbank) die Befugnis, die mit der Hypothek verbundenen Immobilien (das Haus und das Grundstück) vor dem Notar öffentlich zu erklären.
Dies wird gesetzlich auch als das Recht der sofortigen Vollstreckung bezeichnet. Rechtliches Versäumnis bedeutet, dass der Kreditnehmer nach vorheriger Inverzugsetzung (einer schriftlichen Mahnung) durch den Hypothekengeber seine Zahlungen eingestellt hat und anschließend die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht bezahlt. Der Hypothekengeber benötigt dafür keinen vollstreckbaren Titel, der normalerweise durch ein gesondertes Gerichtsverfahren erwirkt werden muss.
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Gerichtsbarkeit: