In Kürze
Viele Unternehmer und Privatpersonen machen in der Praxis die Erfahrung, dass sie eine konkrete, unbestrittene Geldforderung gegen eine Partei haben, aber tatsächlich kommt es darauf an, dass diese Partei ihre Schulden trotz Mahnung und Inverzugsetzung nicht begleicht. Pfändungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sind dann oft unvermeidlich.
Im Einzelnen…
Ausstattung & Ausführungsrecht
Viele Unternehmer und Privatpersonen machen in der Praxis die Erfahrung, dass sie eine konkrete, unbestrittene Geldforderung gegen eine Partei haben, es aber tatsächlich darauf ankommt, dass diese Partei trotz Mahnung und Inverzugsetzung ihre Schuld Ihnen gegenüber nicht begleicht.
Wenn die Forderung unbestritten ist (die Gegenpartei hat keine befreiende Verteidigung vorgebracht), dann haben Sie in den meisten Fällen das Recht, die Güter der Person, die Ihnen die Geldsumme schuldet, oder von Dritten, die Vermögenswerte dieser Partei unter sich haben, zu besitzen. Dies wird als vorläufige Pfändung oder Pfändung Dritter bezeichnet. Wenn das Gericht Ihnen die Forderung in dem zugrunde liegenden Verfahren in der Hauptsache abtritt, wird die vorläufige Pfändung zu einer vollstreckbaren Pfändung.
Das Pfändungs- und Vollstreckungsrecht ist für JAW Advocaten ein wichtiger Rechtsbereich, in dem neben unserer Beteiligung als Ihr Anwalt auch ein Gerichtsvollzieher involviert ist. Wir setzen diese rechtlichen Druckmittel ein, um sicherzustellen, dass Ihr zweifelhafter Schuldner seinen Verpflichtungen Ihnen gegenüber weiterhin nachkommt, vorausgesetzt natürlich, dass es genügend Rechtsmittel gibt.
Ungerechtfertigte Beschlagnahme
Umgekehrt können Sie oder Ihr Unternehmen auch betroffen sein, wenn Ihre Güter oder Vermögenswerte (zu Unrecht) beschlagnahmt wurden. Dies fällt auch unter Pfändungs- und Vollstreckungsrecht. Auch in diesen Fällen kann JAW Advocaten Ihnen dabei behilflich sein, die Beschlagnahme durch einen Vollstreckungsstreit aufzuheben, wenn die Umstände dazu Anlass geben.
Brauchen Sie einen Anwalt?
Als Gläubiger können Sie ein Gerichtsurteil vollstrecken und eine Vollstreckungspfändung verhängen. Haben Sie einen Anspruch und erwägen Sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens? Oder wurden Ihnen Waren und / oder Forderungen gepfändet? Dann wenden Sie sich an einen unserer Anwälte aus dem Bereich Pfändungs- und Vollstreckungsrecht. Er kann Sie über die (im) Möglichkeiten der Pfändung beraten und in Absprache mit Ihnen die richtigen Schritte unternehmen, um Ihre Rechtsposition so weit wie möglich zu sichern.
Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an uns , wenn Sie uns ein Pfändungs- oder Vollstreckungsproblem unterbreiten möchten.
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